Behördliche Anordnung: Redimensionierung der Sperrzone Blatten
Der Staatsrat des Kanton Wallis hat die besondere Lage für das Lötschental aufgehoben. Die Sperrzone Blatten wird redimensioniert. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität.
Das gesamte Gemeindegebiet von Blatten und Teile von Wiler wurden nach dem Bergsturz am 01.06.2025 zum Schutz von Personen und Sachwerten zur Sperrzone erklärt. Gestützt auf eine Empfehlung der kantonalen Dienststelle Naturgefahren (DNAGE) redimensionieren die Gemeinderäte von Blatten und Wiler die Sperrzone Blatten per 20.02.2026 wie folgt:
- Auf die ausgewiesenen, jahreszeitabhängigen Gefahrenbereiche mit dem See von Blatten, den gesamten Schuttkegel sowie die durch den Bergsturz beeinträchtigen Flächen gelegen auf den Gemeindegebieten von Blatten und Wiler zum Schutz von Personen;
- Auf die Weiler Eisten und Wyssried sowie auf die intakten Quartiere im Dorf Blatten zum Schutz von Eigentum und Sachwerten.
Das bisherigen Überwachungsdispositiv mittels Videokameras und Drohnen wird beibehalten respektive weiter ausgebaut. In gut begründeten Fällen kann der Zutritt mittels einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligungen gewährt werden.
Weil die Wasserversorgung- und die Abwasserentsorgungsanlagen nicht in Betrieb sind, ist die Nutzung der intakten Gebäude nicht gestattet. Die geltenden Winternutzungsverbote in den Alphütten sind zu respektieren.
Der Staatsrat hat die besondere Lage für den Bergsturz Blatten am 28.01.2026 aufgehoben. Diese Anordnung berücksichtigt die veränderte rechtliche Grundlage. Zuwiderhandlungen gegen diese behördliche Anordnung werden mit Busse bestraft.
Die Gefahrensituation wird laufend beurteilt. Bei Bedarf werden Anpassungen an der Sperrzone vorgenommen.
