Fremdenkontrolle
Permis L - Kurzaufenthalt
Kurzaufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn der Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag zwischen 4 Monaten und 364 Tagen hat.
Was für die Beatragung eines Permis L erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument Erstantrag/Erstgesuch für einen Aufenthaltstitel.
Permis B - Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligungen werden erteilt, wenn der Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Die Aufenthaltsbewilligung ist 5 Jahre gültig.
Was für einen Antrag eines Permis B erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Erneuerungsantrag bzw. Verlängerungsgesuch.
Permis C - Niederlassungsbewilligung
Sind Sie bereits seit 5 Jahren im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung B, haben Sie das Anrecht, eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen.
Was für einen Antrag eines Permis B erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument Erneuerungsantrag bzw Verlängerungsgesuch.
Permis G - Grenzgängerbewilligung
Grenzgänger aus Nachbarstaaten wie Frankreich, Italien oder Deutschland, welche jeden Abend in ihr Heimatland zurückreisen, haben Anrecht auf eine Grenzgängerbewilligung.
Was für Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Dokument Antrag Permis G.
Meldeformular kurzfristige Arbeitnehmer
Personen, welche weniger als 3 Monate bzw. 90 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt sind, benötigen keine Arbeitsbewilligung.
Die Arbeitnehmer können über unten stehendes Formular beim Staatssekretariat für Migration gemeldet werden.
Mutationsmeldungen
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Bitte geben Sie uns die genaue Lage (Stockwerk, Anzahl Zimmer etc.) der Wohnung und allfällige Mitbewohner bekannt. Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:
- Original Aufenthaltsbewilligung
- Meldeformular Z1 (siehe Dokumente)
- Kopie Reisepass oder ID
- Passfoto
- Mietvertrag
Abmeldung
Beim Wegzug aus Blatten bitten wir Sie, bei der Gemeinde vorzusprechen und Ihre Original Aufenthaltsbewilligung mitzunehmen. Der Wegzug kann uns auch auf dem Korrespondenzweg mitgeteilt werden. Dazu bitten wir Sie, uns die genaue Wegzugs Adresse, die betroffenen Personen sowie das Wegzugs Datum bekannt zu geben. Die Original Aufenthaltsbewilligung ist mitzuschicken.