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Errichten der Sperrzone Kühmatt per 26.06.2026

Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c) des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügt der Gemeinderat der Einwohnergemeinden Blatten zum Schutz von Personen die Sperrzone Kühmatt wie folgt:

  1. Für den Gefahrenbereich im Raum Zen Loiwinun – Chiematt – Wolfrätsch – Aalegin sowie Bleikä – Chiemattmatta – Vorsaas – grossä und chleinä Lowinbach – Matta gilt ein striktes Zutrittsverbot. Die Wanderwege in der Sperrzone sind gesperrt. 
  2. Das Befahren der Kantonsstrasse innerhalb der Sperrzone ist für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h gestattet. Langsamere Fahrzeuge (Fahrzeugkategorie G) und Fahrräder dürfen den Strassenabschnitt nicht benutzen.
  3. Auf der Kantonsstrasse innerhalb der Sperrzone gilt ein Halteverbot.
  4. Der Perimeter der Sperrzone Kühmatt wird Tag und Nacht überwacht.
  5. In begründeten Fällen kann die Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren.
  6. Diese Anordnung tritt am Fr, 26.06.2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Bitte beachten Sie dazu noch die Informationen und Karten in der Beilage.

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