Errichten der Sperrzone Kühmatt per 26.06.2026
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c) des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügt der Gemeinderat der Einwohnergemeinden Blatten zum Schutz von Personen die Sperrzone Kühmatt wie folgt:
- Für den Gefahrenbereich im Raum Zen Loiwinun – Chiematt – Wolfrätsch – Aalegin sowie Bleikä – Chiemattmatta – Vorsaas – grossä und chleinä Lowinbach – Matta gilt ein striktes Zutrittsverbot. Die Wanderwege in der Sperrzone sind gesperrt.
- Das Befahren der Kantonsstrasse innerhalb der Sperrzone ist für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h gestattet. Langsamere Fahrzeuge (Fahrzeugkategorie G) und Fahrräder dürfen den Strassenabschnitt nicht benutzen.
- Auf der Kantonsstrasse innerhalb der Sperrzone gilt ein Halteverbot.
- Der Perimeter der Sperrzone Kühmatt wird Tag und Nacht überwacht.
- In begründeten Fällen kann die Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren.
- Diese Anordnung tritt am Fr, 26.06.2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Bitte beachten Sie dazu noch die Informationen und Karten in der Beilage.
