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Sperrzone Blatten im Winter

Die Sperrzone Blatten wird bis zur Aufhebung der besonderen Lage aufrechterhalten. Darum gilt bis auf weiteres:

  • Der Zutritt in die Sperrzone ist generell verboten.
  • Für die Gebäude auf dem Gemeindegebiet von Blatten gilt ein Nutzungsverbot.

Die Beschlüsse des Gemeinderats betreffend der erleichterten Zutritte in die Sperrzone über Korridore wurden per 30.11.2025 aufgehoben.

 

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