Sperrzone Blatten im Winter
Die Sperrzone Blatten wird bis zur Aufhebung der besonderen Lage aufrechterhalten. Darum gilt bis auf weiteres:
- Der Zutritt in die Sperrzone ist generell verboten.
- Für die Gebäude auf dem Gemeindegebiet von Blatten gilt ein Nutzungsverbot.
Die Beschlüsse des Gemeinderats betreffend der erleichterten Zutritte in die Sperrzone über Korridore wurden per 30.11.2025 aufgehoben.
