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Punktuelle Erleichterungen für die Sperrzone ab Sa, 11.10.2025

Die Arbeiten an der Notstrasse, Strom- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung kommen planmässig voran. Daher werden ab Samstag, 11.10.2025 weitere Korridore geöffnet, die zu Fuss genutzt werden dürfen. Ausserdem wird den Eigenümerinnen und Eigentümern die Rückkehr in unbeschädigte Gebäude von Eisten und den Alpen ermöglicht.

Zusätzliche Korridore

Ab Samstag, 11.10.2025 ist die Nutzung der folgenden zusätzlichen Korridore zu Fuss möglich:

  • Lötschentaler Höhenweg (auf der ganzen Länge)
  • Wanderweg Wyssried - Tärra - Hängebrücke – Maria am Weg
  • Rundweg Fafleralp: Gletscheralp – Grundsee - Anun - Guggialp
  • Fafleralp - Kühmatt - Eisten
  • Eisten - Schwarzsee

Notstrasse für Fussgänger

Wegen der Unfallgefahr durch die Baustellen und dem intensiven Werkverkehr darf die Notstrasse an Werktagen jeweils erst ab 17.00 Uhr begangen werden.

Rückkehr in unbeschädigte Gebäude vom 11.10. bis 30.11.2025

Die Eigentümer:innen von intakten Wohngebäuden in Eisten sowie die Besitzer von Alphütten im Telli, Fafler, Gletscher und Gugginen können ab Sa, 11.10.2025 ihre Gebäude aufsuchen.

Die Besitzer haben so die Möglichkeit, die notwendigen Vorbereitungen für den Winter zu treffen. Aufgrund der instand gestellten Infrastrukturen kann in den unbeschädigten Gebäuden übernachtet werden. Somit besteht die Möglichkeit, ein paar schöne Herbsttage in den eigenen vier Wänden oder auf der Alp zu verbringen.

Diese Möglichkeit besteht bis zum Wintereinbruch resp. spätestens bis zum 30.11.2025.

Die technischen Voraussetzungen für die Rückkehr in die unbeschädigten Gebäude in Wyssried und die Blattner Quartiere sind noch nicht gegeben.

Sonderbewilligungen

Bewegen sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit auf den freigebenden Korridoren. Für Aktivitäten abseits der definierten Wege ist weiterhin eine Sonderbewilligung notwendig. Die Sperrzone wird Tag und Nacht mit Kameras und Drohnen überwacht.

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