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Rückkehr in intakte Gebäude ab Fr, 22.05.2026

Ab Fr, 22.05.2026 / 17.00 Uhr können die Eigentümern von intakten Wohnungen in Blatten, Eisten und Weissenried wieder zurückkehren. Dasselbe gilt für die Hüttenbesitzer auf den Alpen Telli, Fafler, Gletscher und Gugginen. Die bewohnbaren Gebiete von Blatten sowie Eisten und Weissenried werden auf diesen Zeitpunkt aus der Sperrzone herausgelöst.

Nach dem Winter wurden die verschiedenen Anlagen wieder in Betrieb genommen. Dazu waren diverse Massnahmen und Prüfungen notwendig. Damit die Nutzung der intakten Gebäude in den Blattner Quartieren möglich ist, wurden provisorische Wasser- und Abwasserleitungen erstellt und drei Pumpstationen installiert.

Die Kehrrichtentsorgung kann im Moment nicht durch die Gemeinde übernommen werden. Die Eigentümer werden gebeten, die Entsorgung selbst sicherzustellen.

Die Internet- und Telefonverbindungen müssen im Moment über die Mobilfunknetzte der drei Anbieter sichergestellt werden. Der Einzug der Glasfaserkabel wird im Sommer erfolgen. Der Anschluss der einzelnen Gebäude wird geprüft und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Sperrzone wird ab dem 22.05.2026 reduziert, damit der Zugang zu den intakten Gebäuden möglich ist. Diese Massnahme wird kommende Woche in einer separaten Mitteilung kommuniziert.

Ab dem 22.05.2026 können die eingetragenen Besitzer von intakten Wohnungen und Alphütten auf dem Gebiet Tellialp eine Fahrbewilligung beantragen. In dieser Fahrbewilligung ist die Nutzung der Gemeindestrasse Wiler - Fischbiel - Netzbord enthalten.

Diese Fahrbewilligung ist gebührenpflichtig. Sie richtet sich nach den geltenden Gebührenkatalogen von Blatten und Wiler. Diesbezüglich wird am 22.05.2026 ein Merkblatt auf der Website der Gemeinde publiziert.

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